Gute Gründe für eine Zweitwohnsitzsteuer

Wir stimmen für Verwaltungsvorschlag und erhoffen uns dadurch wachsende Einwohnerzahl

In Braunschweig wird zum 1. Januar 2022 eine Zweitwohnsitzsteuer eingeführt, das hat der Rat der Stadt Braunschweig mit großer Mehrheit und unseren Stimmen. Ab dem kommenden Jahr wird dann auf die Kaltmiete eine Steuer in Höhe von 10 % erhoben, wenn diese Wohnung als Zweitwohnung genutzt wird. Für uns ist klar, dass Steuererhöhungen nie ohne gründliche Abwägung durchzusetzen sind. Häufige Gründe für Steuern sind die Einnahmenerzielung, ein Lenkungszweck oder eine Umverteilung.

Wir erhoffen uns von der Zweitwohnungssteuer eine wachsende EinwohnerzahlWir erhoffen uns von der Zweitwohnungssteuer eine wachsende Einwohnerzahl

„Im Rahmen des KGSt-Prozesses hatte sich die Verwaltung entschieden, uns die Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer vorzuschlagen. Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung der Vor- und Nachteile in der Fraktion haben wir uns für die Zustimmung zu dieser Idee entschieden. Wir gehen, da sind wir uns einig mit einigen Experten, vor allem von einer positiven Entwicklung der Einwohnerzahlen aus. Denn viele werden sich mit Hauptwohnsitz in Braunschweig anmelden, um die Steuer zu verhindern“, erläutert unser finanzpolitischer Sprecher Claas Merfort.

Ihren Ursprung hat die Zweitwohnsitzsteuer in Kommunen mit hohem touristischem Wert. In diesen Gemeinden halten sich überdurchschnittlich häufig Menschen mit höheren Einkommen eine Zweitwohnsitz, zum Beispiel als Wochenendwohnung, Ferien- oder Sommerhaus. Die Gemeinde muss trotz der seltenen Nutzung zum Beispiel die volle Infrastruktur vorhalten. Dazu gehören, Spitzen in der Stromabnahme, der Trinkwasserversorgung und dem Straßennetz aber auch die Kapazitäten der Feuerwehren und vieles mehr. Viele Zweitwohnsitznutzer sind also per Definition Gelegenheitsnutzer, die ihren Lebensmittelpunkt in einer anderen Gemeinde, nämlich an ihrem Erstwohnsitz, haben und dort auch die meisten Steuern entrichten. Dazu gehört zum Beispiel der kommunale Anteil an der Einkommensteuer, der nach Erstwohnsitz an die Gemeinde zugewiesen wird. Auch wenn Braunschweig nicht ein klassischer Touristenort ist, fallen auch hier diese Kostenbelastungen für das Vorhalten der Infrastruktur an.

„Der Zweck der Steuer ist also zum einen, den Ausgleich für diese Kosten zu erzielen und zum anderen die Anzahl an Zweitwohnungen zu reduzieren. Für Braunschweig dürfte sich der reine Ertrag aus der Zweitwohnsitzsteuer auf ersten Blick in Grenzen halten“, erklärt Merfort.

Die Kämmerei hat errechnet, dass vermutlich ein Steueraufkommen von unter 300.000 Euro pro Jahr erzielt wird, dem aber wiederum 100.000 Euro Personalkosten gegenüberstehen. Der Ertrag von 200.000 Euro wäre für den Einnahmenzweck kaum verhältnismäßig. Hinzu kommt allerdings, dass die Steuererhebung dazu führt, dass sicherlich zahlreiche Steuerpflichtige ihren Erstwohnsitz in Braunschweig anmelden oder die Gelegenheitsnutzung aufgeben. Gerade der Fall, die Erstwohnung künftig in Brauschweig zu führen, wird zu höheren Einnahmen für Braunschweig führen.

„Allein aus dem kommunalen Finanzausgleich erhält Braunschweig 1.000 bis 1.300 Euro pro Einwohner und Jahr. Wir können unter Berufung aus anderen Kommunen davon ausgehen, dass eine Größenordnung von zusätzlichen zwei Millionen Euro zu erzielen sind. Und das ohne zusätzliche Belastung für den Einzelnen“, sagt Merfort.

Diese zusätzlichen Einnahmen haben umso mehr Bedeutung, da der städtische Haushalt auch in den kommenden Jahren mit deutlichen Defiziten geplant wird. An dieser Stelle bleibt es aber auch dabei, dass Steuererhöhungen alleine die Ausgabenprobleme der aktuellen Haushaltsentwürfe nicht lösen werden.

„Eine Aufgaben- und Ausgabenkritik ist daher umso wichtiger, weswegen wir auch an dieser Stelle ein ernsthaftes Umsetzen aller anderen durch die KGSt eingebrachten Kostenoptimierungen erwarten und verlangen“, begründet Merfort.