„winterstadtvergnügen“ kann stattfinden

Schausteller und Handel verdienen Hilfe nach notwendiger Absage des Weihnachtsmarktes

Nach einer Dringlichkeitsanfrage von uns im heutigen Wirtschaftsausschuss ist die Ausrichtung des „winterstadtvergnügens“ nach Aussagen der Stadt auch nach der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen möglich. Die konkreten Planungen von Stadtmarketing GmbH und dem Schaustellerverband Harz Heide e. V. werden, sobald die Endfassung der Corona-Verordnung vorliegt, beginnen. 
Das Das "winterstadtvergnügen" kann stattfinden - eine gute Nachricht für alle Schausteller und auch unsere Braunschweiger Innenstadt

„Die CDU-Ratsfraktion hat bereits im Frühjahr und Sommer sehr aktiv alternative Ideen wie ‚Kirmes to go‘ und das ‚stadtsommervergnügen‘ an der Seite der Schausteller forciert. Wir haben mit dem dezentralen Aufstellen von Ständen gute Erfahrungen gemacht, weil Abstandsregeln und Hygienevorschriften eingehalten werden können. Wir erwarten jetzt ein weitgehendes und unbürokratisches Entgegenkommen der Stadt gegenüber den Schaustellern“, kommentiert unser Fraktionsvorsitzender Thorsten Köster die Antwort der Verwaltung im Wirtschaftsausschuss.

Der Startschuss könnte demnach in der Woche von Montag, 7. Dezember, fallen. Zurzeit ist ein Betrieb bis zum 29. Dezember geplant. Nach Aussagen von Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa wäre eine Verlängerung gegebenenfalls im neuen Jahr möglich, um weitere Verdienstausfälle der Schausteller zu kompensieren.

Die Absage des Weihnachtsmarktes kam aus unserer Sicht in der gegenwärtigen Situation nicht überraschend. Braunschweig schließt sich damit anderen Städten an, die wie München, Dresden oder Nürnberg bereits notgedrungen, aber richtigerweise frühzeitig abgesagt hatten. Die Entscheidung, ob Weihnachtsmärkte stattfinden dürfen oder nicht, liegt bei den jeweiligen Kommunen. Als Grundlage für die Entscheidungen dienen aber die Corona-Schutzverordnungen der jeweiligen Bundesländer.

„Danach muss sich letztlich auch das erforderliche Hygienekonzept des ‚winterstadtvergnügens‘ richten. Es ist daher absehbar, dass der Verzehr von Bratwurst, Mandeln oder auch Getränken nur in Bereichen erlaubt ist, in denen keine Maskenpflicht besteht“, erläutert Köster.

Die unverändert hohen Infektionszahlen lassen die Ausrichtung des bei Braunschweigerinnen und Braunschweigern so beliebten Weihnachtsmarkts in seiner traditionellen Form coronabedingt leider nicht zu. Aber es geht auch um die wirtschaftliche Existenz der Schausteller. Unser Fraktionsvorsitzender begrüßt besonders, dass gerade das Kunsthandwerk, in dem teilweise über das gesamte Jahr für die Weihnachtszeit produziert wird, seine Waren anbieten kann.

„Dass es in diesem Jahr keinen Weihnachtsmarkt wie gewohnt geben wird, schmerzt natürlich zigtausende Bürgerinnen und Bürger in Braunschweig und der Region, weil sie mit einer liebgewonnenen Tradition brechen müssen. Mit den beim ‚winterstadtvergnügen‘ an verschiedenen Stellen aufgestellten Ständen, lohnt sich aber trotzdem ein Adventsbummel durch die Innenstadt. Braunschweig bietet trotz allem ein Einkaufserlebnis in Weihnachtsatmosphäre. Das wird auch dem Einzelhandel helfen. Ich kann nur alle ermuntern, unsere schöne Innenstadt zu besuchen und dort die Weihnachtseinkäufe zu erledigen“, meint unser Fraktionsvorsitzender Thorsten Köster.