Wir wollen ein Bordell mit allen rechtlichen Mitteln verhindern

Fraktionschef Köster: Verwaltung muss sich mit den rechtlichen Stellungnahmen der Anlieger auseinandersetzen.

Die Proteste von Anwohnern des Wohngebiets „Alte Baumschule“ und von Eigentümern weiterer Gewerbeimmobilien an der Berliner Straße in unmittelbarer Nachbarschaft des geplanten bordellartigen Betriebs auf dem Grundstück Berliner Straße 52k sind aus unserer Sicht mehr als begründet. „Wir werden versuchen, ein solches Etablissement an dieser Stelle der Stadt mit allen noch zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln zu verhindern. Einerseits geht es um moralischen Schutz für Kinder und Jugendliche, andererseits um wirtschaftlichen Schutz für Immobilieneigentümer wegen des zu erwartenden Trading-down-Effekts des gesamten Gebiets, wenn sich dort tatsächlich ein Bordell ansiedeln dürfte“, sagt unser Fraktionsvorsitzender Thorsten Köster.

Wir wollen das geplante Bordell in Gliesmarode mit allen rechtlichen Mitteln verhindern und erwarten deshalb, dass sich die Verwaltung mit den Anliegern an einen Tisch setzt und eine gemeinsame Strategie entwirftWir wollen das geplante Bordell in Gliesmarode mit allen rechtlichen Mitteln verhindern und erwarten deshalb, dass sich die Verwaltung mit den Anliegern an einen Tisch setzt und eine gemeinsame Strategie entwirft

„Die Verwaltung hat uns mitgeteilt, dass die Ansiedlung ‚rechtlich nicht zu verhindern‘ sei. Es liegen uns aber gleichzeitig zwei juristische Stellungnahmen der Anlieger vor, wonach eine Veränderung des Bebauungsplans angesichts der besonderen städtebaulichen Situation einer rechtlichen Überprüfung standhalten würde. Es muss nun der Weg gefunden werden, mit dem die Ansiedlung rechtssicher verhindert werden kann“, erklärt Köster. Wir erwarten deshalb, dass sich die Verwaltung mit den Anwälten der betroffenen Anwohner und Eigentümer der Gewerbeimmobilien zum informellen Austausch trifft. „Die Verwaltung muss sich mit den juristischen Stellungnahmen auseinandersetzen und darf sich nicht auf die Position zurückziehen, dass das Bordell rechtlich nicht zu verhindern sei“, erläutert Köster seine Zielstellung für ein solches Gespräch.

Köster ist zuversichtlich, dass noch eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, da sich Anlieger, Verwaltung und auch die Ratsfraktionen in einer Sache sehr einig sind: ein Bordell auf dem Grundstück Berliner Straße 52k muss verhindert werden. Die Bedenken des Gleichstellungsreferates zum Schutz der Prostituierten müssen nach unserer Ansicht gleichermaßen ernstgenommen werden. „Die von der Verwaltung als mögliche Alternative vorgeschlagene Ausweitung der Sperrbezirksverordnung ist nicht die von uns präferierte Lösung, da in ihr zu viel Ungewissheit steckt. An dieser Stelle, mit dem benachbarten Wohngebiet, der Straßenbahnhaltestelle und dem unmittelbar vorbeiführenden Radweg, die jeweils von sehr vielen Schülerinnen und Schülern genutzt werden, sowie dem Park&Ride-Parkplatz Petzvalstraße brauchen wir Klarheit und keine vagen Aussagen“, sagt Köster.

Er schlägt vor, im Verwaltungsausschuss am morgigen Dienstag und eine Woche später im Rat der Stadt noch keine Nägel mit Köpfen zu machen, sondern nach einer Problemlösung zu suchen. Zeit für eine kluge und städtebaulich sinnvolle Lösung sollte sich durch den von Eigentümern benachbarter Gewerbeimmobilien eingelegten Widerspruch gegen den Bauvorentscheid zugunsten des Bordells ergeben. Der Widerspruch verhindert nach Auskunft der beauftragten Kanzlei, dass der Bauvorentscheid rechtskräftig wird.