Wir begrüßen die geplanten Maßnahmen zu Himmelfahrt

Temporäres Glas-und Alkoholverbot soll Eskalationen verhindern – unser Vorschlag aus dem letzten Jahr wird umgesetzt

Gewalt- und Alkoholexzesse wie am letzten Himmelfahrtstag sollen verhindert werden, deshalb hat die Verwaltung nun ein temporäres Glas- und Alkoholverbot im Prinz-Albrecht-Park und im Heidbergpark für den 21. Mai erlassen. Wir begrüßen dieses Vorgehen, weil damit eine Forderung von uns aus dem vergangenen Jahr aufgegriffen und umgesetzt wird.


Die Verwaltung hat eine Allgemeinverfügung mit einem temporären Alkohol- und Glasverbot für den Himmelfahrtstag erlassenDie Verwaltung hat eine Allgemeinverfügung mit einem temporären Alkohol- und Glasverbot für den Himmelfahrtstag erlassen

Thorsten Köster sagt: „Durch die Eskalationen im vergangenen Jahr sind friedlich Feiernde und viele Polizeibeamte gefährdet worden. Es ist schade, dass solche Gefahren heute nur noch durch Verbote und rigorose Kontrollen eingedämmt werden können. Doch wenn die Hemmschwelle für Gewalt sinkt und die Grenzen des eigenen Alkoholkonsums nicht mehr eingeschätzt werden können, ist dies der einzig mögliche Weg.“

Verwundert sind wir jedoch darüber, dass sowohl Verwaltung als auch Polizei noch im vergangenen Jahr ein zeitlich und örtlich begrenztes Alkoholverbot, wie es nun ausgesprochen wurde, zurückgewiesen haben. Unser entsprechender Antrag wurde nämlich seinerzeit zwar im Rat diskutiert, aber durch eine stark abgeschwächte Version ersetzt. Manche Fraktionen wollten Ende Juni, also nur wenige Wochen nach dem Himmelfahrtstag 2019, gar nicht mehr über dieses Thema diskutieren.

„Es hat noch nie weitergeholfen, wenn man vor bestehenden Problemen einfach die Augen verschließt. Und nun will ich gar nicht so weit gehen und behaupten, dass der Antrag damals von der ‚falschen‘ Fraktion gestellt wurde. Allerdings ist es schon merkwürdig, dass nun unter dem Eindruck der Corona-Pandemie eine Allgemeinverfügung nach Wolfsburger Vorbild zum Einsatz kommt“, argumentiert Köster.

Schon im vergangenen Jahr hatten wir uns in unserer Argumentation an der Wolfsburger Allgemeinverfügung orientiert, die an Himmelfahrtstagen temporär den Konsum von Alkohol im Allerpark untersagt. In der Nachbarstadt war es bereits 2011 zu massiven Ausschreitungen gekommen, bei denen mehrere Zusammenstöße zwischen Polizeikräften und stark alkoholisierten Personen zu beobachten waren. In den Medien wurde an diesem Tag von „blutigen Krawallen“ berichtet.

„Verwaltung und Polizeiführung müssen und werden nun dafür Sorge tragen, dass es nicht zu einem Verdrängungswettbewerb kommt und die Alkohol- und Gewaltexzesse in andere Parks verlagert werden. Wir appellieren an die Vernunft aller Braunschweigerinnen und Braunschweiger, gerade in Zeiten von Corona beim maßvollen Feiern auf die Mindestabstände zu achten und die eigenen Grenzen beim Alkoholgenuss richtig einschätzen zu können“, sagt Köster abschließend.