Laubsauger-Verbot wird zur fixen Idee der BIBS

Prüfauftrag an die Stadt macht aufgrund gel-tenden EU-Rechts keinerlei Sinn

Alkoholverbot in großen Teilen der Innenstadt, Musik nur bis 22 Uhr, Radfahren durch den Stadtpark untersagt und natürlich ist auch das Feuerwerk an Silvester nicht zulässig. Die Liste ließe sich fortführen. Nicht umsonst gilt das österreichische Graz als Stadt der Verbote. Für die BIBS-Fraktion ist sie dennoch oder gerade deswegen ein verlockendes Vorbild, denn sie führt Graz als beispielgebend für ihren Antrag zur „Einschränkung der Verwendung von Laubbläsern und anderen lärmerzeugenden Geräten in der Grünflächenpflege an“. Wir haben den entsprechenden Prüfauftrag an die Stadt abgelehnt. 
Heidemarie Mundlos spricht sich gegen eine weitere Gängelung der Bürger aus, die BIBS entwickeln sich immer mehr zur VerbotstruppeHeidemarie Mundlos spricht sich gegen eine weitere Gängelung der Bürger aus, die BIBS entwickeln sich immer mehr zur Verbotstruppe

In erster Linie kommt unser Veto aus rechtlichen Überlegungen. Denn das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit schreibt auf seiner Internetseite eigentlich für jedermann verständlich: Laubbläser fallen, ähnlich wie etwa Rasenmäher oder Kettensägen, unter die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Ihr Gebrauch unterliegt besonderen Auflagen und Regeln, wie zum Beispiel die Einhaltung von Ruhezeiten. Ein Verbot von Laubbläsern ist aus europa- und wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich.

„Die Kommunen regeln also, wann und nicht ob Laubbläser benutzt werden dürfen. Grundsätzlich gibt es dafür bestehende und bewährte Regeln, für die wir keinen Änderungsbedarf erkennen können. Wir sehen in dem Antrag der BIBS erneut den unverständlichen Versuch, die Bürgerinnen und Bürger weiter zu gängeln und durch Verbote einzuschränken. Ich bin überrascht und enttäuscht, dass sich die SPD zu einer Zustimmung zu solch einem Antrag hat hinreißen lassen, obwohl sie zwischenzeitlich geneigt war, ihn mit uns gemeinsam abzulehnen“, kritisiert Heidemarie Mundlos, unsere Sprecherin im Grünflächenausschuss. Erstaunlicherweise hat auch Oberbürgermeister Ulrich Markurth (SPD) dem BIBS-Antrag zugestimmt.

Mit großem Erstaunen haben wir zur Kenntnis genommen, dass die BIBS die Stadtverwaltung vom Verbot der Laubsauger-Benutzung befreien will. „Das führt die eigentliche ökologische Begründung für das Verbot ad absurdum. Denn den unter den Laubbläsern leidenden Kleintieren und Insekten wird es komplett egal sein, ob der Laubsauger von einer Privatperson oder einem städtischen Bediensteten benutzt wird“, erklärt Mundlos weiter.

Der geforderte Prüfantrag an die Stadt stellt aus unserer Sicht erneut lediglich eine unnötige und unsinnige Belastung der Verwaltung durch die BIBS dar, weil ein Verbot aufgrund der vorliegenden Gesetzeslage schlicht nicht möglich ist. Die Wiener Zeitung attestierte Graz im Januar 2018 übrigens „Kontrollwahn“. Die BIBS eifert in dem Zusammenhang mit beachtlicher Vehemenz nach, übrigens nicht erst mit dieser fixen Idee des Laubsauger-Verbots.