Bürgerbegehren gegen das Freizeit- und Erlebnisbad gescheitert

Die Klage, mit der das vom Rat beschlossene Freizeit- und Erlebnisbad verhindert werden sollte, ist vom Verwaltungsgericht Braunschweig abgewiesen worden.
„Ich freue mich für die Menschen, die auf das neue Freizeit- und Erlebnisbades schon lange warten, dass der Weg zum Baubeginn nun frei ist“, meint dazu Wolfgang Sehrt, CDU-Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt.

Sehrt: „Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Braunschweig fehlt dem Bürgerbegehren eindeutig ein ausreichender Kostendeckungsvorschlag. Genau aus dem gleichen Grund hat sich die CDU-Ratsfraktion im Verwaltungsausschuss im September 2007 dafür ausgesprochen, das Bürgerbegehren als unzulässig zurückzuweisen. Unsere Auffassung ist jetzt bestätigt worden.“

„Zu lange schon wurde den Anhängern des Bürgerbegehrens und vor allem denen, die die Bürgerinitiative „Schwimmen in Braunschweig“ mit viel Geld unterstützt haben, ohne rechtliche Substanz vorgegaukelt, man könne das Freizeit- und Erlebnisbad, dass die Menschen hier wollen, verhindern“, schließt Sehrt seine Stellungnahme.