CDU-Ratsfraktion fordert Aussetzung der Kita-Gebühr für Neubauten

Bis zu 9.000 Euro müssen derzeit pro Wohnung bezahlt werden – das verschreckt junge Familien

Die CDU-Ratsfraktion beantragt für die Ratssitzung am 30. Mai, dass die seit dem Jahre 2009 erhobene sogenannte Kita-Gebühr bei Neubauten, also die Beteiligung von Dritten an Infrastrukturkosten, welche durch Baumaßnahmen in neuen Wohngebieten ausgelöst werden, ab dem 1. Juli 2013 für zwei Jahre ausgesetzt wird.

Carsten Müller, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion und Initiator dieses Antrages, erläutert: „Braunschweig ist eine kinderfreundliche Stadt. Familien mit Kindern sollen sich in Braunschweig wohlfühlen. Dazu gehört auch, dass Wohnraum für junge Familien erhalten und geschaffen wird und vor allem, dass dieser Wohnraum bezahlbar ist und bleibt! Gerade die letzten Jahre haben gezeigt, dass mit einer klugen Baulandpolitik und attraktiven Angeboten für alle Altersgruppen die Negativspirale gestoppt werden konnte und Braunschweig wieder wächst.“

Junge Familien dürfen bei der Wohnungssuche nicht verschreckt werdenJunge Familien dürfen bei der Wohnungssuche nicht verschreckt werden
Der CDU-Politiker sieht anhand zahlreicher aktueller Beispiele aber, dass derzeit die Schaffung und Entwicklung von Wohnraum für Familien mit Kindern durch diese Abgabe erschwert wird. So sind unter anderem die geplanten Bauprojekte „Langer Kamp“, „An der Schölke“ und „Vor den Hörsten“ zuletzt nicht vorangekommen. Die Möglichkeit, städtebauliche Folgekosten auf Dritte abzuwälzen, ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Nr. 3 BauGB. Dort ist geregelt, dass die Gemeinde in städtebaulichen Verträgen die „Übernahme von Kosten oder sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen“ auf den jeweiligen Investor übertragen kann.

Müller erklärt weiter: „In der Regel werden diese Gebühren in Höhe von maximal 9.000 Euro direkt an die späteren Eigentümer – und selbst Mieter zahlen den Betrag über die Miete mit – weitergegeben, was besonders für junge Familien einen saftigen Aufschlag bedeutet. Durch die von uns vorgeschlagene Aussetzung der Erhebung von Infrastrukturkostenumlagen für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren soll dieses Hindernis ausgeräumt werden. Rechtzeitig vor dem Ablauf von zwei Jahren muss der Rat der Stadt dann die Ergebnisse der Aussetzung bewerten und beispielsweise über einen dauerhaften Verzicht auf eine derartige Kostenbeteiligung entscheiden.“

Ausschlaggebend ist für die Mitglieder der CDU-Ratsfraktion ebenso, dass eine derartige Kostenumlage in umliegenden Städten nicht erhoben wird und sich deshalb als negativer Standortfaktor für Braunschweig auswirken könnte. Bei einer Aussetzung ist vielmehr von einer Belebung der Bautätigkeit in Braunschweig auszugehen, was wiederum mittelbar positive Auswirkungen auf die Haushaltssituation der Stadt Braunschweig haben wird.

Carsten Müller ist gespannt auf die Diskussion im Rat und vorher noch im Planungs- sowie im Finanzausschuss, wo der Antrag ebenfalls beraten werden soll. „An diesem Punkt zeigt sich einmal mehr, welche Fraktionen sich wirklich für die kinderfreundliche Stadt Braunschweig einsetzen und welche eine gute Entwicklung verhindern wollen“, so Müller zum Abschluss seiner Erklärung.