Wolfgang Sehrt zum Urteil zur Privatisierung der Stadtentwässerung

„Dass das Verwaltungsgericht Braunschweig zu dem Ergebnis kommt, dass die Abwassergebühren rechtmäßig sind und die Privatisierungserlöse richtig verwendet wurden, war zu erwarten. Mit CDU/FDP und dem Oberbürgermeister sind alle Privatisierungen juristisch gut vorbereitet und vernünftig umgesetzt worden. Einflussmöglichkeiten der Stadt sind in allen Fällen gesichert, das Personal ist in vielen privatisierten Bereichen sogar mehr geworden und für die Gebührenzahler gab und gibt es keine Nachteile.
Die ideologischen Kampagnen der Privatisierungs- und ECE-Gegner, namentlich die von Rosenbaum und seiner BIBS gegen die erfolgreiche Politik von CDU und FDP sind auch hier wieder ins Leere gelaufen. Alle Privatisierungsängste, die er im Kommunalwahlkampf geschürt hat, stellen sich als unwahr heraus. Rosenbaum sollte die Privatisierungserfolge endlich anerkennen und respektieren und die bewusste Verunsicherung der Wähler und Gebührenzahler beenden, anstatt unnütz die Gerichte und die Verwaltung zu beschäftigen. Er und seine BIBS sollten sich lieber überlegen, wie Braunschweig noch besser werden kann, anstatt alles hier ewig schlecht zu reden.“