Fragen der CDU zum Kommunalwahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten

Bevor die CDU-Ratsfraktion über eine Resolution für ein kommunales Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten entscheidet, will sie dazu von der Verwaltung zunächst Fragen zum nächsten Integrationsausschuss beantwortet haben.
„Das Anliegen der Bürgermitglieder im Integrationsausschuss, der Rat möge eine Resolution zum kommunalen Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten beschließen, ist durchaus verständlich. Es nützt aber nichts, jetzt etwas zu beschließen, dass womöglich wirkungslos ist“, erläutert Thorsten Köster, CDU-Fraktionsmitglied und Mitglied seiner Fraktion im Integrationsausschuss, den Antrag seiner Fraktion im letzten Rat.
 
Nach dem Willen der CDU-Fraktion soll der von anderen Fraktionen vorliegende Antrag zum Beschluss der Resolution nicht im heutigen Rat entschieden, sondern in den Integrationsausschuss verwiesen werden. Dort soll die Verwaltung zunächst über die rechtliche Situation aufklären. Köster: „Wir laufen sonst Gefahr, dass wir mit einem Ratsbeschluss eine Umsetzbarkeit der Resolution vorgaukeln, die aber vielleicht gar nicht gegeben ist. Anstelle von Teilhabe könnte das Frust erzeugen.“
 
„Auf der Grundlage der Antworten der Verwaltung auf die Fragen der CDU müssen wir im Integrationsausschuss über das Thema erneut diskutieren und sehen, zu welcher Entscheidung wir dann kommen“, so Köster abschließend.