Alkohol in der Öffentlichkeit Thema der CDU-Klausurtagung

Die beinahe schon täglichen Zeitungsmeldungen über betrunkene Jugendliche und Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit und seine negativen Folgeerscheinungen hat die CDU-Ratsfraktion aufgegriffen und zu einem zentralen Thema ihrer jüngsten Klausurtagung gemacht.
„Das Thema muss angegangen werden. Wir haben uns deshalb von der Polizeiführung erläutern lassen, welche Vollzugsprobleme es im Zusammenhang mit Alkohol in der Öffentlichkeit gibt und zu welchen Schwierigkeiten das führt“, informiert Wolfgang Sehrt, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion. Infolge von Trinkgelagen kommt es vielfach zu Pöbeleien, Ruhestörungen und liegen hinterher Flaschen, Dosen und Scherben herum, weiß Sehrt. „Die Polizei hat uns eindringlich gebeten, konkretere Regelungen zu schaffen, um verbindliche Eingriffsmöglichkeiten zu haben. Andere Städte sind da schon weiter, wie z. B. Göttingen“, fährt er fort.
 
In der Diskussion mit den Fachleuten sind die CDU-Politiker davon abgekommen, bestimmte Innenstadtbereiche generell für ein Alkoholverbot festzulegen. „Probleme durch Alkohol, der in der Öffentlichkeit konsumiert wird, gibt es nicht nur in der Innenstadt, sondern auch in den Randlagen der Innenstadt und in den Ortsteilen“, so Sehrt. „Deshalb wollen wir uns mit der FDP-Fraktion über ein Alkoholverbot für bestimmte Flächen wie z. B. öffentliche Plätze und Anlagen, Kinderspiel- und Bolzplätze sowie Schulhöfe verständigen“, so der CDU-Politiker.
 
„Natürlich gehen die meisten verantwortungsvoll mit Alkohol um. Deshalb geht es uns darum, der Polizei für den Fall, dass eingegriffen werden muss, das richtige Instrumentarium an die Hand zu geben. Genau so wichtig ist aber, dass die Präventionsmaßnahmen, die schon angelaufen sind, fortgesetzt werden“, so Sehrt abschließend.